Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (ausgenommen Internet-Präsentation/Webdesign, hier gelten gesonderte AGB) mit easySchleife Gerhard Eder, Kirchweg 5, 79295 Sulzburg-Laufen, Deutschland (im folgenden easySchleife genannt). Abweichende AGBs der internationalen Vertragspartner werden nicht Bestandteil.

II. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers, Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Diese Bedingungen gelten auch ohne vorheriges Angebot oder Auftragsbestätigung spätestens mit Annahme der Ware als vereinbart. Alle Vereinbarungen, die zwischen easySchleife und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

III. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.
3. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
4. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unserer Hausbank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrages ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
5. Handbücher sind bei den vertriebenen Produkten z.T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Handbücher als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Handbücher angebracht ist. Deutschsprachige Handbücher sind nur dann von CNSEDER zwingend beizubringen, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. Das gleiche gilt für Software.

6. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ (FZZ) Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

IV. Preise und Zahlung
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager bei Versand- und Lieferaufträgen, zuzüglich der am Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Ggf. erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware rein netto, ohne Skonti oder sonstige Abzügen zur Zahlung fällig.
3. Bei Neukunden erfolgt die erste Warenlieferung nur unter der Bezahlung der Ware bei Lieferung in Bar.
4. Bei Projekten mit größerem Materialeinsatz wird eine Anzahlung bzw. Vorauskasse beim Vertragsabschluss erhoben. Die Restzahlung erfolgt bei Lieferung.
5. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall erfüllungshalber. Für Einziehungsspesen werden dem Käufer pro Scheck 5 Euro berechnet.
6. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
7. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 9. Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate in Verzug gerät.

V. Lieferung und Rücknahme
1. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Liefertermine oder Fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nach Ablauf der um eine angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist nicht, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Er kann erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. 5. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfirst mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir den vereinbarten Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
6. Wen dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft durch uns nicht eingehalten wurden, oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung von 0,5% für jeder Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen, es sei denn, dass den Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
7. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
8. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen.
Erfolgt dies im Einzelfall dennoch, so behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch 10 Euro vor.
Sollten nachweislich höhere Kosten angefallen sein, so gehen diese zu Lasten des Käufers. Waren, die in Ausführung oder Abmessung eine Sonderanfertigung darstellen, können auf keinen Fall zurückgenommen werden.





VI. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden.

VII. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt stets für den Verwender als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Verwender zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verwender grundsätzliche in Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur Wert der anderen Ware. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er dem Verwender bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter veräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Kunde ganz oder teilweise mit der Zahlung in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und /oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung an uns zu benachrichtigen und Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

VIII. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehr als zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden zumutbar ist.
2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlende Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden ist.
5. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Bei Software haftet der Kunde in diesem Fall für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen des Herstellers.
8. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Bei Software gelten die eingeschränkten Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers als ergänzend vereinbart.
10. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit der Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur auf das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für einzelne Geräte oder das ganze System, besteht.
11. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden.
12. Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten.
13. Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung/Übergabe protokollieren und bei uns im Hause speichern.
14. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten.

IX. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schleicherfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbarer Schäden und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende technische Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherheitskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
4. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Wir haften nur für den Wiederherstellungsaufwand für den Fall, dass Sicherheitskopien vorliegen.
5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sogenannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle notwendige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch nachweislich ein Computervirus durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht.
2. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Bestimmung durch eine Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglich nahe kommt.
3. Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich verändert werden.
4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

Stand: 08. Juni 2010


Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.